Der rote Faden unserer Ausgabe Nr. 36 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN). Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den die Europäische Union und 181 Staaten der Welt abgeschlossen haben. So gelten die Rechte seit 2008 für alle Menschen mit Behinderungen und damit auch für schwerhörige und gehörlose Menschen und Träger/innen eines CI. Nun sind 18 Jahre vergangen, die UN-BRK wird erwachsen. Aber die Erfahrung zeigt, dass komplexe Gesetzeswerke lange brauchen, um effektiv und gerecht für alle umgesetzt zu werden. Früher machte sich niemand Gedanken, wie ein Mensch im Rollstuhl in den Bus kommt. Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Fahrer/innen eines Busses aussteigen und eine Rampe ausfahren.
Und wie sieht es aus mit der Umsetzung bei Menschen mit Hörschädigung?