Die einfachste Möglichkeit das herauszufinden ist:
Fragen Sie Ihren Hörakustiker oder Ihre Hörakustikerin und lassen Sie eine vorhandene T-Spule gleich aktivieren!
Rein äußerlich ist es dem Hörgerät nicht anzusehen, ob es über eine T-Spule für induktives Hören verfügt. Eigentlich müsste diese Information beim Kauf eines Hörgerätes selbstverständlich weitergegeben werden, was aber meist nicht geschieht. Doch es gibt Anhaltspunkte, die auf das Vorhandensein einer T-Spule schließen lassen:
Da der Medizinische Dienst der Krankenkassen mindestens eine kabellose Übertragung zum Hörsystem vorschreibt, ist die T-Spule in Basisgeräten (Kassengeräten) immer vorhanden. Bei Hörgeräten, die über Bluetooth verfügen ist die Grundvoraussetzung des Medizinischen Dienstes erfüllt. Eine zweite kabellose Möglichkeit (T-Spule) ist damit nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Dennoch verfügen auch viele Hörgeräte mit Aufpreis über eine T-Spule oder sind mit oder ohne T-Spule bestellbar. Im Preis macht das keinen Unterschied.
Auch gibt es Hörgerätehersteller, die ab Werk so gut wie jedes Hörgerät standardmäßig mit einer T-Spule ausliefern.